Persönliche Weiterbildung

 Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung. Mit dem Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein werden neben den Seminarkosten auch die Fahrtkosten sowie gegebenenfalls der weitere Bezug von Arbeitslosengeld übernommen. 


Seit dem 1. Januar 2005 können Arbeitnehmer von ihrer Arbeitsagentur oder Jobcenter einen Vermittlungsgutschein erhalten, wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und vor der Beratung des Gutscheins mindestens 6 Wochen arbeitslos waren und noch nicht vermittelt sind.

Zertifizierungen & Zulassungen

Umschulung & Weiterbildung